Das Recht auf Information ist keineswegs eine Erfindung der Urheber der DSGVO. Sie war bereits in Paragraph 34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-alt) festgelegt, und wer danach sucht, konnte zahlreiche Vorlagen mit Auskunftsersuchen finden, z.B. von Datenschutzbehörden oder Verbraucherschutzverbänden. Abschnitt 34 BDSG-old sah vor, dass Informationen über den Besitz oder betrieb eine Website oder App, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern sammelt und verarbeitet, angefordert werden können, gilt die DSGVO für Sie. Dieser Artikel gibt auch EU-Bürgern das Recht, eine Kopie ihrer Daten von Ihnen anzufordern. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie die Daten auf Anfrage in einem häufig verwendeten elektronischen Format bereitstellen, damit der Verbraucher die Daten lesen oder an eine andere Entität übertragen kann, um sie zu lesen. In der Regel würde dies bestimmte häufige Arten von Dateien wie eine .csv-Datei oder eine .xls-Tabelle umfassen. Dies bedeutet, dass ein Benutzer Sie anweisen kann, die Verarbeitung oder Weitergabe seiner Informationen einzustellen, auch wenn er zuvor Ihren Datenverarbeitungsmethoden zugestimmt hat. Es ist eine gute Idee, Banner-Benachrichtigungen, Pop-ups, Checkboxen und andere ähnliche Methoden zu verwenden, um Ihre Benutzer über die Informationen zu informieren, die Sie sammeln möchten, und ihnen die Wahl zu geben, zuzustimmen oder abzulehnen. Die DSGVO ist die bisher umfassendste Datenschutz- und Datenschutzverordnung. Sie legt genaue Regeln für die Erhebung, Übertragung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten fest.
Die Verordnung räumt den EU-Bürgern auch bestimmte Rechte und Schutz in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten ein. Für die praktische Umsetzung der Informationsprozesse sollten die Verantwortlichen einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen: Die Forderung nach einem Löschkonzept und einer Prozessbeschreibung zwingen sie ohnehin dazu, “informationsfähig” zu werden. Darin liegt ein großes Potenzial für die Kontrolleure, einen Prozess zur Umsetzung der einzig scheinbar quälenden, quasi quälenden Forderungen des Gesetzgebers zu schaffen, der dem ganzen Ansatz sowohl eine Melodie als auch eine Struktur verleiht. Dieser Zweck wird auch erfüllt, wenn die Informationen in einer anderen Form als in einer Kopie der Originaldaten oder Dokumente bereitgestellt werden. Um sicherzustellen, dass die betroffene Person keinen Zugang zu anderen Informationen als den personenbezogenen Daten hat, die sie selbst betreffen, könnten diese anderen in dem betreffenden Dokument enthaltenen Informationen unleserlich gemacht werden (siehe Rn. 59 des EuGH-Beschlusses).

