Artikel 7:678 Dringende Gründe für den Arbeitgeber, den Arbeitsvertrag sofort zu kündigen – 1. Ein dringender Grund für den Arbeitgeber im Sinne von Artikel 7:677 Absatz 1 besteht in solchen Handlungen, Merkmalen oder Verhaltensweisen des Arbeitnehmers, so dass vernünftigerweise nicht von dem Arbeitgeber erwartet werden kann, dass er den Arbeitsvertrag fortsetzt. – 2. Ein dringender Grund kann unter anderem vorliegen: a. wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber beim Abschluss des Arbeitsvertrags irregeführt hat, indem er falsche oder gefälschte Zeugnisse vorlegt oder absichtlich falsche Angaben über die Art und Weise gemacht hat, in der seine frühere Beschäftigung endete; b. wenn dem Arbeitnehmer ernsthaft die Kompetenz oder die Fähigkeit zu fehlen scheint, die Von ihm selbst verabscheuungswillige Arbeit auszuführen; c. wenn der Arbeitnehmer trotz Verwarnung Zubetrunkenheit oder sonstiges zerstreutes Verhalten an den Tag legt; d. wenn sich der Arbeitnehmer des Diebstahls, der Unterschlagung, der Täuschung, des Betrugs oder anderer strafbarer Handlungen schuldig macht, wodurch er des Vertrauens des Arbeitgebers unwürdig wird; e. wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber, seine Familienangehörigen oder andere Arbeitnehmer verprügelt, grob beleidigt oder ernsthaft bedroht; f. wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber, seine Familienangehörigen oder andere Arbeitnehmer dazu verleitet oder versucht, Handlungen durchzuführen oder daran teilzunehmen, die dem Gesetz oder der guten Moral widersprechen; g. wenn der Arbeitnehmer vorsätzlich oder trotz Warnung das Eigentum des Arbeitgebers leichtfertig beschädigt oder ernsthaftgefährdet ist; h. wenn der Arbeitnehmer sich oder andere absichtlich oder trotz Warnung leichtfertig ernsthafter Gefahr aussetzt; i. wenn der Arbeitnehmer öffentliche Merkmale in Bezug auf den Haushalt oder das Unternehmen des Arbeitgebers annimmt, die er vertraulich behandeln sollte; j.
wenn sich der Arbeitnehmer beharrlich weigert, angemessene Anweisungen oder Anordnungen des Arbeitgebers oder im Namen des Arbeitgebers einzuhalten; k. wenn der Arbeitnehmer die ihm durch den Arbeitsvertrag auferlegten Verpflichtungen grob vernachlässigt; l. wenn der Arbeitnehmer absichtlich oder aufgrund rücksichtslosen Verhaltens nicht in der Lage ist oder bleibt, die vertraglich vereinbarte Arbeit auszuführen. – 3. Vertragsbestimmungen, nach denen die Entscheidung über die Erlassung eines dringenden Grundes im Sinne von Artikel 7:677 Absatz 1 nach Ermessen des Arbeitgebers besteht, sind nichtig. Artikel 7:641 Nicht genutzte Urlaubsansprüche am Ende des Arbeitsvertrags – 1. Hat der Arbeitnehmer am Ende des Arbeitsvertrags noch nicht alle bestehenden Urlaubsansprüche ausgehedert, so hat er das Recht, eine Zahlung in Höhe des Lohns in Höhe des Lohns über einen Zeitraum zu erhalten, der den in Tagen und Stunden ausgedrückten verbleibenden Urlaubsansprüchen entspricht, es sei denn, Artikel 7:639 Absatz 2 ist anwendbar. – 2. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer eine schriftliche Erklärung zu übergeben, aus der hervorgeht, wie viele Tage und Stunden der Arbeitnehmer am Ende der Arbeitsverträge aufgrund seiner nicht genutzten bestehenden Urlaubsansprüche noch als Urlaub in Anspruch haben kann. – 3. Wenn der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsvertrages einen neuen Arbeitsvertrag abschließt, so ist er gegenüber dem neuen Arbeitgeber berechtigt, den Tag und die Stunden seiner nicht in Anspruch getretenen bestehenden Urlaubsansprüche zu genießen, wie in der schriftlichen Erklärung seines früheren Arbeitgebers in Absatz 2 als Urlaub gemeint, jedoch ohne Anspruch auf Lohn während dieser Urlaubstage gegen seinen neuen Arbeitgeber.

