Hallo Robert! Bitte senden Sie uns eine ausführliche E-Mail an: office(at)lawyersgermany.com, damit wir Sie bezüglich der Heiratsregistrierung in Deutschland beraten können. hab einen schönen Tag! Bei der Ausarbeitung von Geschäftsverträgen, insbesondere bei hohen Summen, sollte nichts dem Zufall überlassen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Zahlungsbedingungen oder Eigentumsübertragungen sind nutzlos, es sei denn, sie entsprechen dem deutschen Vertragsrecht und können von einem deutschen Gericht durchgesetzt werden. Der Vertrag kommt zustande, wenn das Angebot vorbehaltlos angenommen wird. Beim Vertragsabschluss über das Internet besteht in der Regel kein Zweifel an Vorbehalten, da der Besteller keine Änderungen vornehmen kann, sondern nur vordefinierte Dialogfelder ausfüllt. Das wirft die Frage auf, wann der Vertrag abgeschlossen wird – diese Frage ist wichtig, da dies für den letzten Zeitpunkt entscheidend ist, wenn der Vertrag zurücktreten kann. Nach deutschem Recht hängt dies davon ab, mit welchen Mitteln der Vertrag den Vertragspartner erreicht. Im Falle eines traditionellen Vertrages, z.B. per Post, gibt es kein Problem. Im Falle eines Internetvertrages gibt es keine so eindeutige Antwort auf die Zeitfrage wie bei einer regulären Post.
So besteht beispielsweise bei einer Internettransaktion die Möglichkeit, dass, wenn beide Vertragspartner gleichzeitig online sind, die Transaktion innerhalb weniger Sekunden abgewickelt werden kann. Der Vertrag ist dann ab diesem Zeitpunkt wirksam. Es ist aber auch möglich, dass der Empfänger die Bestell-E-Mail später liest und so die Bestellung zu einem späteren Zeitpunkt erhält. Die europäische Richtlinie über den Fernabsatz und den elektronischen Geschäftsverkehr (letztere ist immer noch nur ein Vorschlag), die bisher noch nicht im deutschen Recht umgesetzt wurde, wird zahlreiche Änderungen bewirken. Beide Richtlinien zielen in erster Linie auf den Schutz der Verbraucher ab. Beispielsweise ist ein Verbraucher berechtigt, vor Abschluss einer Vereinbarung bestimmte Informationen über Waren oder Dienstleistungen oder das Unternehmen selbst zu verlangen. Darüber hinaus haben die Verbraucher das Widerrufsrecht, d. h.