Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widerrufen. Wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren, können Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In solchen Fällen kann das Gespräch nicht fortgesetzt werden. In diesem Fall werden alle personenbezogenen Daten, die im Laufe des Kontakts gespeichert wurden, gelöscht. Die einzigen erforderlichen Informationen für die Bereitstellung des Dienstes sind die Telefonnummer, alle anderen Felder sind optional. Während der Übertragung werden der Name des Teilnehmers sowie die Telefonnummer an den Auftragnehmer (websms.at) übermittelt, der die Nachricht dann an den Kunden weiterleitet. Wenn der Kunde seine Einwilligung nicht widerruft, werden die Daten drei Monate nach Abmeldung automatisch gelöscht. Die Textnachricht wird nur mit Zustimmung des Auftraggebers (Art. 6 ABS. 1 lit. Ein DSGVO).
Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen (weitere Informationen: IV). Leider sind wir nicht in der Lage, den “ÖH-Reminder”-Service zu erbringen, wenn der Kunde der Vertragserklärung nicht zustimmt. Sie haben das Recht auf Daten, die wir auf der Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrages verarbeiten, automatisch an Sich selbst oder an Dritte in einem standardmäßigen, maschinenlesbaren Format. Wenn Sie die direkte Übermittlung von Daten an eine andere verantwortliche Partei verlangen, erfolgt dies nur im technisch machbaren Umfang. Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und einem für die Verarbeitung Verantwortlichen erforderlich oder (2) beruht sie auf der ausdrücklichen Zustimmung der betroffenen Person, so trifft die Göttinger Miszellen geeignete Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten und berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, zumindest das Recht des für die Verarbeitung Verantwortlichen auf ein Eingreifen des Menschen. , um seinen Standpunkt zum Ausdruck zu bringen und die Entscheidung anzufechten. Bietet ein Unternehmen “Dienstleistungen der Informationsgesellschaft” an und wird dieses Angebot direkt an ein Kind abgegeben, so ist die erforderliche Zustimmung des Kindes in Deutschland nur wirksam, wenn das Kind das 16. Lebensjahr erreicht hat.
Bei Kindern unter 16 Jahren muss die Zustimmung der Eltern eingeholt werden.

