Da das finnische Tarifverhandlungssystem traditionell stark zentralisiert ist, war die nationale Ebene die wichtigste bei der Festlegung der Rahmenbedingungen für Änderungen der Löhne und Arbeitszeiten. Der Rückzug der wichtigsten Spitzenorganisation der Arbeitgeber aus den Tarifverhandlungen auf zentraler Ebene im Jahr 2016 wird sich jedoch vermutlich auf das Verhandlungsniveau auswirken. Einzelheiten zu Löhnen und Arbeitszeiten werden in Vereinbarungen auf niedrigerer Ebene ausgearbeitet. Sektorale Vereinbarungen bilden die rechtlich durchsetzbare Grundlage für Arbeitsverträge (Asplund, 2007). Im Kapitel über Arbeitsbeziehungen wird in der IAO-MNE-Erklärung weiter erläutert, wie wichtig Verhandlungen zwischen den Vertretern der Unternehmensleitung und den Vertretern der Arbeitnehmer über die Regulierung der Löhne und der Beschäftigungsbedingungen durch Tarifverträge sind: “Arbeitnehmer, die in multinationalen Unternehmen beschäftigt sind, sollten das Recht haben, im Einklang mit den nationalen Gesetzen und Geplaudern repräsentative Organisationen ihrer Wahl für die Zwecke der Tarifverhandlungen anerkennen zu lassen.” [3] Zu den wichtigsten Gesetzen für Arbeitsmarktorganisationen und Tarifverhandlungen gehören das Tarifvertragsgesetz, das den Rahmen für das Tarifsystem festlegt, sowie das Gesetz über die Mediation in Arbeitsstreitigkeiten und das Gesetz über das Arbeitsgericht zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Tarifverträgen. Die Arbeitsmarktgesetzgebung wird dreiseitiger Weise ausgearbeitet, einschließlich der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Antwort: Der IAO-Ausschuss für Vereinigungsfreiheit ist zu dem Schluss gekommen, dass Löhne, Leistungen und Zulagen Tarifverhandlungen unterliegen können. [1] Das finnische Tarifverhandlungssystem zeichnet sich durch einen Grundsatz der allgemeinen Anwendbarkeit aus, der seit den 1970er Jahren in Kraft ist. Nach diesem Grundsatz müssen Arbeitgeber, die nicht an Tarifverhandlungen beteiligt sind oder keinen Tarifvertrag unterzeichnet haben, den bundesweiten Branchentarifvertrag einhalten, der in ihrem Sektor als repräsentativ gilt.
2001 trat das sogenannte Bestätigungsverfahren für allgemeinverbindliche Tarifverträge in Kraft. Eine Sonderkommission des Ministeriums für Soziales und Gesundheit bestätigt die allgemeine Anwendbarkeit der Vereinbarungen. Eine Vereinbarung auf Sektorebene ist allgemein anwendbar, wenn sie als repräsentativ für den betreffenden Bereich angesehen werden kann. Die Arbeitgeberseite hat sich in den letzten Jahren für die Verwässerung der allgemeinen Anwendbarkeit eingemacht. Aufgrund einer starken Tradition der dreiseitigen Zusammenarbeit gibt es in Finnland verschiedene zweiseitige und vor allem dreiseitige Arbeitsgruppen. Während einige dauerhafterer Natur sind, werden andere ad hoc, von der Regierung oder auf der Grundlage der Vereinbarungen auf nationaler Ebene eingerichtet, um eine bestimmte Frage zu untersuchen. Die wichtigsten sind die nachstehend aufgeführten dreiseitigen Gremien auf nationaler Ebene, obwohl es auch kleinere Diskussionsgruppen und regionale Dreierforen gibt.

