j$k1365245j$k Obwohl Richtlinien ursprünglich nicht als verbindlich galten, bevor sie von den Mitgliedstaaten umgesetzt wurden, entwickelte der Europäische Gerichtshof die Doktrin der unmittelbaren Wirkung, in der nicht umgesetzte oder schlecht umgesetzte Richtlinien tatsächlich direkte Rechtskraft haben können. Im wichtigen Fall Francovich/Italien hat der EuGH den Grundsatz von Van Gend en Loos[9] erweitert, um vorzusehen, dass […]

